Beim Brandschutzmanagement müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie betriebseigene Auflagen beachtet werden. Diese sind in der ASR A2.2 verankert. Brandschutzmaßnahmen müssen geplant, organisiert und ausgeführt werden. Die Gefahrenanalyse ist dabei besonders von Bedeutung.
Die ENB-Fischer UG ist Ihr Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen in Ihrem Betrieb. Ich berate Sie in Bezug auf Fragen zum vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie in Ihrem Notfallmanagement. Die Einhaltung des Brandschutzkonzeptes wird von mir geprüft. Dabei ist für jedes Bauvorhaben ein Brandschutznachweis der Gebäudeklasse 1-5 erforderlich.
In den Landesbauordnungen werden grundlegende Anforderungen an den Brandschutz für Gebäude der Gebäudeklasse 1-5 beschrieben. Erst wenn Sie alle Anforderungen aus den Landesbauordnungen nachgewiesen haben, wird ein Brandschutznachweis vom zuständigen Sachverständigen erteilt.
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Fluchtwege und Notausgänge führen auf kürzestem Weg ins Freie oder in gesicherte Bereiche und sind erforderlich, um im Gefahrenfall die Arbeitsstätte sicher zu verlassen. Diese werden in einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt. In der ASR A2.3 sind die Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten geregelt. Werden diese Regeln eingehalten, so können Sie davon ausgehen, dass Sie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt haben.
Unter den ersten Fluchtweg fallen Verkehrswege und Türen, die für die Flucht erforderlich sind sowie die Flure und Treppenräume für notwendige Treppen und Notausgänge (Bauordnungsrecht).
Ein zweiter Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang. Dieser kann ein Notausstieg sein. Auf Wunsch führe ich die Beschilderung und Ausweisung Ihrer Fluchtwege durch. Außerdem erstelle ich anhand Ihres Grundrisses den Flucht- und Rettungsplan (evtl. mit Klapprahmen).