Arbeitgeber sind gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet, die Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für kleine Büros als auch für größere Industrieunternehmen. Dazu gehört auch die regelmäßige und wiederkehrende Prüfung der Elektrogeräte nach DIN EN 50678/50699.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung regelt die Anforderungen an die Prüfung in der Vorschrift 3 (DGUV V3). Die DGUV-Vorschriften stellen ein autonomes Recht der Berufsgenossenschaften dar und sind für die Unternehmen der jeweiligen Berufsgenossenschaft verbindlich. Denn Gefahren können überall dort auftreten, wo elektrischer Strom zum Einsatz kommt. Verschleiß, defekte Geräte, marode Leitungen oder kaum wahrnehmbare Mängel können zu Kurzschlüssen, Überhitzung bis hin zu Bränden führen. Dadurch wird die Sicherheit in Ihrer Firma minimiert und kann die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter beeinträchtigen. Ebenfalls kann es den gesamten Produktionsablauf stören oder erhebliche Datenverluste zur Folge haben.
Die Prüfung der elektrischen Betriebsmittel nach DGUV V3 sollte daher einer professionellen Geräteprüfung eines Elektrofachbetriebes unterzogen werden. Ich verfüge über eine elektrotechnische Ausbildung und arbeite mit modernsten kalibrierten Messgeräten. Ich prüfe mit fachmännischem Blick und beseitige alle Mängel, sodass die Geräte allen Sicherheitsaspekten genügen. Erhalten Sie jederzeit Sicherheit in Ihrem Betrieb mit meinem E-Check. Jede Prüfung elektrischer Betriebsmittel endet mit einem rechtssicheren Prüfprotokoll. Auf jedem Gerät (Prüfling) erfolgt die Anbringung der Prüfplakette mit dem Barcode, über die in der Dokumentation alle gemessenen Werte der Prüflinge nachvollzogen werden können. Der gesamte Messprozess wird mit dem Hinweis auf die verwendete Messtechnik durch ENB-Fischer UG als Elektrofachbetrieb bestätigt. Alle Daten werden elektronisch erfasst und dem Auftraggeber per E-Mail zugesendet. Die gerichtsfeste Dokumentation entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die ENB–Fischer UG erstellt Ihnen auch gerne ein Angebot für Ihre Elektroprüfung. Dabei verläuft die Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Geräte nach DIN EN 50678/50699 während des normalen Betriebsablaufs.
Der Umfang der Erstprüfung ortsveränderlicher Geräte liegt in der Verantwortung der Elektrofachkraft. Gemäß der Norm setzt sich die DGUV-Prüfung, die auch als E Check und VDE-Prüfung bezeichnet wird, aus drei Einzelschritten zusammen.
Die Elektrofachkraft überprüft die ortsveränderlichen Betriebsmittel auf:
Zum Beispiel: Sichtprüfung auf Beschädigung
Im zweiten Schritt der DGUV V3-Prüfung werden Messungen durchgeführt. Die Elektrofachkraft untersucht:
Zum Beispiel: Messungen am Prüfling
Wenn das ortsveränderliche Gerät die DGUV-Prüfung bestanden hat, wird es mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Bei Defekten und Mängeln gilt die DGUV V3-Prüfung als nicht bestanden. Das Gerät erhält eine entsprechende Markierung. Sofern der mangelhafte Zustand beseitigt worden ist, darf der Unternehmer das Gerät wieder in Betrieb nehmen. Vorab ist eine erneute Prüfung erforderlich. Alle vorausgehenden Schritte der DGUV V3-Prüfung werden von der Elektrofachkraft dokumentiert und ausgewertet.
Wie oft wird geprüft?
Der Gesetzgeber sieht eine regelmäßige Prüfung vor.
Folgende Prüffristen sind gesetzlich vorgeschrieben:
Ausnahme: Bei einer Fehlerquote von maximal 2% gilt nach DGUV V3, dass die bestehenden Prüfintervalle angepasst werden müssen. Geräte mit einer Prüffrist von 12 Monaten werden demgemäß auf 6 Monate herabgesetzt, sofern die Fehlerquote mehr als 2% beträgt.